Staatsexamen
Die erste juristische Prüfung ist ein wichtiger Schritt für Menschen, die Jurist:innen werden wollen. Man nennt sie oft "das erste Staatsexamen". In dieser Prüfung werden die Kenntnisse und Fähigkeiten geprüft, die man braucht, um später zum Beispiel als Anwält:in oder Richter:in arbeiten zu können. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge Klausuren schreiben, in denen sie rechtliche Probleme lösen müssen. In der mündlichen Prüfung müssen die Studierenden ihr Wissen vor Prüfer:innen präsentieren.
Das Ziel dieser Prüfung ist es sicherzustellen, dass diejenigen, die sie bestehen, über ein solides Verständnis des Rechtssystems und der Gesetze verfügen und in der Lage sind, rechtliche Fragen zu verstehen und angemessen zu beantworten.
Auf der Webseite des GJPA (Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) findest du alle Informationen zur Prüfung in Berlin und Brandenburg. Dort kannst du nach Antragsformularen, Meldefristen, Ansprechpartner:innen und auch Informationen über Hilfsmittel suchen, die du in der Prüfung verwenden darfst. Falls du dort nicht die gesuchten Informationen findest, kannst du während der telefonischen Sprechzeiten anrufen.
Außerdem kannst du dich in der “Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin” (Berliner Juristenausbildungsordnung - abgekürzt JAO) im ersten Abschnitt über das Jurastudium und die staatliche Pflichtfachprüfung oder im Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin (Berliner Juristenausbildungsgesetz - abgekürzt JAG) informieren. Die Übersicht der Rechtsgrundlagen für die juristischen Staatsprüfungen findest du hier.
Die "Prüfungskampagne" beim ersten Staatsexamen bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Prüfungen für diesen Examensabschnitt stattfinden. Es ist im Wesentlichen die Periode, in der die Prüflinge die schriftlichen und mündlichen Prüfungen ablegen, um die erste juristische Prüfung zu bestehen. In Berlin und Brandenburg gibt es zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, die erste juristische Prüfung abzulegen. In der Herbst- (grundsätzlich Oktober) und in der Frühjahrskampagne (grundsätzlich April).
Auf der Webseite des GJPA kannst du die genauen Fristen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung unter dem Abschnitt "Meldefristen" finden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldefristen etwa 4 oder 5 Monate vor den schriftlichen Prüfungen enden.
Nehmen wir die Herbstkampagne als Beispiel. In Berlin finden die schriftlichen Prüfungen dieser Kampagne grundsätzlich im Oktober statt. Wenn du in dieser Kampagne schreiben möchtest, musst du dich bereits im Mai oder Juni beim GJPA anmelden. Zu diesem Zeitpunkt musst du bereits alle erforderlichen Unterlagen beim GJPA eingereicht haben und beispielsweise auch dein Rechtsgebiet für den Aktenvortrag ausgewählt haben.
Die Anmeldung zur ersten juristischen Prüfung kann überwältigend sein, besonders nach einer langen Zeit des Studierens. Viele Fragen schwirren einem durch den Kopf: "Bin ich wirklich bereit?" "Sollte ich noch mehr Zeit ins Lernen investieren?" "Was passiert, wenn ich mich nach der Anmeldung doch nicht bereit fühle?"
Zunächst einmal: Dieses Gefühlschaos ist völlig normal! Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass diese Fragen nur individuell beantwortet werden können. Der Weg, den andere wählen, muss nicht zwangsläufig der richtige für dich sein. Um Klarheit für dich selbst zu gewinnen, könnte es helfen, folgende Fragen zu beantworten:
Wie lange möchtest du insgesamt für die Prüfungen lernen?
Möchtest du die Prüfung lieber im Herbst oder im Frühjahr ablegen?
Hast du noch einen Freiversuch und bis wann gilt dieser?
Ziehst du in Betracht, die Prüfung zu wiederholen, um deine Leistung zu verbessern?
Indem du diese Fragen für dich klärst, kannst du deinen Weg zur Prüfung selbstbewusster und entspannter gestalten.
Die offiziellen Hinweise zum Ablauf der Prüfungen findest du auf der Seite des Prüfungsamtes (in Berlin und Brandenburg hier).
Im Folgenden beschreiben wir, wie der Ablauf der schriftlichen Prüfung im Allgemeinen aussieht:
Am Prüfungstag ist es wichtig, gut vorbereitet und rechtzeitig vor Ort zu sein. Die offizielle Ladung zur Prüfung erhältst du in der Regel 4-6 Wochen vorher per Post. Dieses Schreiben enthält alle relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit und Prüfungsort. Plane genug Zeit ein, um frühzeitig am Prüfungsort zu erscheinen, idealerweise mindestens 30 Minuten vor Beginn. Vor Ort wird dir dein Sitzplatz zugewiesen, den du nicht selbst wählen kannst. Die Sitzordnung wird durch einen Plan geregelt, und der Einlass in den Prüfungssaal beginnt meist etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung.
Achte darauf, alle notwendigen Materialien dabeizuhaben: deinen Personalausweis oder Reisepass, das Ladungsschreiben, Stifte, Marker, zugelassene Gesetzesbücher sowie Verpflegung in Form von Getränken und kleinen Snacks. Das benötigte Papier wird dir vor Ort gestellt. Vor Beginn der Prüfung musst du deinen Prüfungsbogen ausfüllen, dabei werden üblicherweise Angaben wie deine Prüfungsnummer, das Datum und die Klausurbezeichnung verlangt. Erst wenn die Aufsichtsperson das Startsignal gibt, darfst du den Aufgabentext umdrehen und mit der Bearbeitung beginnen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf Stunden, und es ist wichtig, dass du dich während dieser Zeit an die vorgegebenen Regeln hältst. Taschen, Jacken und elektronische Geräte wie Mobiltelefone dürfen nicht am Arbeitsplatz liegen, auch wenn sie ausgeschaltet sind. Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden und führen schlimmstenfalls dazu, dass deine Arbeit mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet wird. Jeglicher Kontakt mit anderen Prüfungsteilnehmenden ist während der gesamten Prüfung untersagt. Solltest du den Raum verlassen müssen, ist dies nur mit Erlaubnis der Aufsicht möglich.
Tipps für den Prüfungstag:
Das Allerwichtigste: Bringe auf jeden Fall eine Uhr mit, die du dir auf den Tisch stellen kannst. So behältst du während der Prüfung stets den Überblick über die Zeit.
Um Platz auf deinem Tisch zu sparen, ist es hilfreich, nur die wesentlichen Materialien auf dem Tisch bereitzulegen und unnötige Gegenstände unter dem Tisch zu verstauen.
Während der Bearbeitung solltest du darauf achten, deine Unterlagen sauber und ordentlich zu führen. Alle Blätter müssen nummeriert, sortiert und gegebenenfalls mit einer Büroklammer versehen werden. Der Aufgabentext gehört ebenfalls zu den abzugebenden Unterlagen und darf nicht behalten werden. Plane also genug Zeit ein, um deine Blätter korrekt zu nummerieren und sortiert in den Prüfungsbogen zu legen. Arbeiten, die nicht rechtzeitig abgegeben oder nicht ordentlich sortiert sind, werden als „nicht abgabereif“ gewertet und ebenfalls mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet.
Falls während der Prüfung Störungen auftreten, wie Lärmbelästigungen oder technische Probleme, solltest du diese umgehend der Aufsicht melden. Es kann auch hilfreich sein, Ohropax oder Ohrstöpsel mitzunehmen, um dich besser auf die Prüfung konzentrieren zu können.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem Vortrag mit anschließendem Vertiefungsgespräch sowie einer mündlichen Prüfung in den drei Hauptrechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
Vortrag und Vertiefungsgespräch
Der Prüfungstag beginnt mit dem Vortrag, der in Berlin und Brandenburg nach § 9 Abs. 2 JAO 2003 Teil der mündlichen Prüfung ist. Die Kandidat:innen erhalten den Aufgabentext am Morgen des Prüfungstages gestaffelt nach Alphabet mit ca. 20-minütigem Abstand. Bringe auf jeden Fall eine Uhr oder einen kleinen Wecker mit, da von dir verlangt wird, dass du die Zeit deines Vortrags selbst im Blick hast.
Vorbereitungszeit: 1 Stunde
Vortragszeit: 10 Minuten
Vertiefungsgespräch: bis zu 5 Minuten
Rechtsgebiet: Die Kandidat:innen wählen ihr Rechtsgebiet, das konkrete Thema bestimmt das Prüfungsamt. Erfolgt keine rechtzeitige Wahl, legt das Prüfungsamt auch das Rechtsgebiet fest.
Es gibt verschiedene Arten von Vorträgen. Hier findest du mehr Informationen für die Prüfung in Berlin und Brandenburg.
Ablauf der mündlichen Prüfung
Nach dem Vortrag beginnt die eigentliche mündliche Prüfung, deren Dauer von der Anzahl der Kandidat:innen abhängt. Pro Person sind in der Regel 10 Minuten vorgesehen, sodass das Prüfungsgespräch bei maximal fünf Kandidat:innen insgesamt 50 Minuten dauert.
Die Reihenfolge der geprüften Rechtsgebiete wird von den Prüfer:innen festgelegt. Zwischen den einzelnen Rechtsgebieten gibt es jeweils eine kurze Pause. Die/den Vorsitzende:n der Prüfungskommission lernst du in der Regel bereits einige Tage vor der mündlichen Prüfung in einem kurzen Kennenlerngespräch kennen.
Das Prüfungsgespräch startet meist mit einem Fall, den eine:r der Prüfer:innen vorgibt. Anschließend folgt eine Diskussion im Frage-Antwort-Stil. Jede:r Kandidat:in erhält mehrfach die Gelegenheit, sich zu äußern.
Zusätzliche Tipps
Sei am besten frühzeitig vor Ort, um Stress zu vermeiden. In einigen Prüfungsämtern gibt es Spinde, für die du eine Ein-Euro-Münze mitbringen solltest, um deine persönlichen Gegenstände sicher einzuschließen.
Vor der Prüfung kann es außerdem hilfreich sein, sich mit den anderen Prüflingen zu treffen und auszutauschen. Ein Gespräch in entspannter Atmosphäre hilft oft, Nervosität abzubauen und sich mental auf die Prüfung einzustimmen.
Zusätzlich solltest du dich frühzeitig über deine Prüfer:innen informieren. Es ist sinnvoll zu wissen, welche Themen sie bevorzugt prüfen und in welchen Fachbereichen sie tätig sind. Die Prüfungsprotokolle früherer Kandidat:innen können dir dabei wertvolle Einblicke geben und dir helfen, dich gezielt vorzubereiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, während der Vorbereitungszeit die aktuellen Nachrichten sowie die jüngste Rechtsprechung im Blick zu behalten. Oft greifen Prüfer:innen spontane Diskussionen zu aktuellen Fällen auf, sodass es von Vorteil ist, gut informiert zu sein.
Trotz aller Anspannung solltest du dir bewusst machen, dass die Prüfer:innen in der Regel wohlwollend sind und niemanden absichtlich durchfallen lassen. Viele Kandidat:innen nutzen die mündliche Prüfung sogar als Chance, ihre schriftliche Note zu verbessern.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich während der Prüfungskampagne als Zuschauer:in in eine mündliche Prüfung zu setzen. So bekommst du einen realistischen Eindruck vom Ablauf, den Fragen und der Atmosphäre, was dir helfen kann, dich besser auf deine eigene Prüfung vorzubereiten und eventuelle Nervosität abzubauen.
Für die Auswahl des Faches, indem du deinen Aktenvortrag halten möchtest, spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Noten
Sicherlich hattest du nun einige Jahre des juristischen Studiums hinter dir und kannst recht gut einschätzen, welches Fach dir am besten liegt. Erster Indikator sind deine Noten. Auch wenn deine Noten nicht immer deine persönliche Präferenz widerspiegeln, ist doch dazu angeraten, danach zu gehen, in welchem Fach du dich bisher grundsätzlich konstant beweisen konntest.
Präferenz
Wenn deine Noten in allen Fächern recht ähnlich sind, kannst du auch dein Lieblingsfach wählen. Gleichzeitig solltest du aber auch andere Faktoren wie Zeit und Bearbeitungsaufwand mit in deine Überlegungen einbeziehen.
Zeit
Ganz wichtig in jeder Prüfung ist gutes Zeitmanagement. Hier kommt es auf Schnelligkeit an. Da dir für die Vorbereitung des Aktenvortrags nur eine Stunde zur Verfügung steht, solltest du deiner Erfahrung vertrauen und das Fach wählen, indem du in der Regel keine zeitlichen Probleme beim Erstellen des Lösungsvorschlags bekommen hast. Im Strafrecht ist meistens auf viele Straftatbestände einzugehen, sodass Unsicherheit in der Materie schnell dazu führen kann, dass am Ende die Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann. Andererseits ist der Vorteil beim Aktenvortrag, dass du nur stichpunktartig die Lösungsskizze verschriftlichen musst und dir so viel Schreibarbeit erspart bleibt.
Aufwand
Ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist der Aufwand, sowohl für das Lernen als auch in der Prüfung selbst. Für Strafrecht, zum Beispiel, muss man am meisten lernen. Der Aufwand in der Prüfung bleibt allerdings überschaubar. Im Vergleich dazu muss in einer Prüfung im öffentlichen Recht oftmals frei argumentiert werden. Das heißt, dass neben dem erlernten Prüfungsstoff auch Überlegungen angestellt werden müssen, die gesellschaftspolitischer Natur sind. Hier kann man sich schnell verlieren und die Argumentation ausufern lassen. Deswegen ist es an dieser Stelle wichtig, sich auf wesentliche Fakten bzw. Kernaussagen der Argumente zu konzentrieren und diese kurz und knackig zu formulieren.
Letzter Tipp:
Im gewählten Rechtsgebiet empfiehlt es sich selbstverständlich, nicht mit Lücken zu lernen. Da du das Rechtsgebiet selbst auswählen kannst, ist es möglich, dass alle denkbaren Aspekte abgefragt werden.
Der Aktenvortrag läuft wie folgt ab:
Du erhältst zunächst einen Sachverhalt. Den Sachverhalt löst du in Stichpunkten; du machst dir also eine Lösungsskizze. Das kennst du auch aus schriftlichen Prüfungen während deines Studiums. Behalte die Zeit gut im Auge und versuche dich auf das Wesentliche zu fokussieren. Danach geht’s dann in den Prüfungsraum, wo der Aktenvortrag gehalten wird. Gehe die einzelnen Gliederungspunkte deiner Lösungsskizze durch und zeige den Prüfer:innen an den jeweiligen Stellen deine Fähigkeit, Probleme zu erkennen. Nach deinem 10-minütigen Monolog stellen dir im Vertiefungsgespräch die Prüfer:innen noch ein paar Fragen.
Du kannst das Rechtsgebiet selber auswählen, in welchem du deinen Aktenvortrag hältst. Das GJPA wählt allerdings die konkrete Aufgabe. Triffst du als Kandidat:in deine Entscheidung über das Rechtsgebiet nicht rechtzeitig (§ 4 Abs. 2 JAO), so bestimmt das GJPA das Rechtsgebiet (§ 9 Abs. 2 JAO).
Weitere Informationen findest du hier.
Für die Prüfung gibt es bestimmte Vorgaben, was am Prüfungstag mitgebracht und verwendet werden darf.
Die folgende Auflistung soll als kleine Orientierung zur Vorbereitung am Prüfungstag sein:
Für die schriftliche staatliche Pflichtfachprüfung solltest du dabeihaben:
1. Die Ladung
Ungefähr zwei Wochen vor der Prüfung erhältst du deine Ladung, aus der du entnehmen kannst, wann und wo du welche Klausur schreibst. Die Ladung enthält auch deine Kennziffer und ist am Tag der Prüfung vorzulegen.
2. Deinen Personalausweis
Am Tag der Prüfung ist vor Prüfungsbeginn zusammen mit der Ladung auch dein Personalausweis vorzuzeigen. Gegebenenfalls wird von euch verlangt, den Personalausweis die gesamte Prüfungszeit über auf eurem Sitzplatz sichtbar auszulegen.
3. Gesetzestexte
Auch wenn du am Tag der Prüfung in einem bestimmten Fachbereich deine Prüfung ablegst, solltest du ALLE grundlegenden Gesetzestexte dabeihaben.
Zugelassene Hilfsmittel für Berlin sind:
Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung)
Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung)
Kirchner, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung und/oder
von Brünneck/Härtel/Dombert, Landesrecht Brandenburg
Beachte: Europarechtliche Gesetzestexte, welche nicht im Sartorius (Verfassungs- und Verwaltungsgesetze) enthalten sind, werden in der Aufgabenstellung abgedruckt, dasselbe gilt ggf. für die Klausurlösung benötigtes Sekundärrecht.
Die gebundenen Ausgaben sowie Ergänzungsbände zum Habersack, Deutsche Gesetze, und zum Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, sind hingegen nicht zugelassen.
Auch die Kartons, in denen die Gesetzestexte verpackt sind, werden nicht im Prüfungssaal zugelassen.
Alle weiteren wichtigen Informationen zu den zugelassenen Hilfsmitteln, wenn du in Berlin d
eine erste juristische Pflichtfachprüfung absolvierst, findest du hier.
4. Verpflegung
Natürlich wirst du auch während der Prüfung essen und trinken dürfen und das auch benötigen. Vergiss also nicht, ausreichend Verpflegung mitzubringen.
5. Schreibmaterial
An Schreibmaterial solltest du genügend Stifte dabeihaben. Es kann immer dazu kommen, dass zum Beispiel ein Kugelschreiber versagt in der Prüfung. Um im Sachverhalt Stellen markieren zu können, bietet es sich an, Textmarker – ggf. sogar in verschiedenen Farben – mitzubringen. Ein eigener Klausurenblock oder sonstige Blätter (inklusive Schmierblätter) sind nicht mitzubringen. Das zugelassene Prüfungspapier wird dir zu Beginn der Prüfung ausgeteilt.
6. Sonstiges
Du kannst eine Armbanduhr oder einen Wecker mit in die Prüfung nehmen, um dir immer die Zeit vor Augen halten zu können. Einige Prüflinge benötigen auch während des Schreibens eine Abschottung von der Geräuschkulisse. Solltest du sensibel auf Geräusche reagieren und das Potential bestehen, dass du dadurch in deiner Prüfung abgelenkt wirst, nimm dir zum Beispiel Ohropax mit. Selbstverständlich sind auch Glücksbringer erlaubt. Sollte euch ein Spind zur Verfügung gestellt werden, um eure Sachen während der Prüfung sicher verstauen zu können, so solltest du auch an Kleingeld denken.
Für die mündliche staatliche Pflichtfachprüfung bestehen die Vorgaben und Empfehlungen entsprechend.
Achtung:
Die Mobiltelefone und MP3-Geräte müssen alle Prüflinge am Tag der Prüfung bei den Aufsichtspersonen abgeben oder auf den dafür vorgesehenen Tisch abgelegt werden. Alle eure elektronischen Geräte müssen ausgeschaltet sein. Solltest du dein Handy in deiner Tasche vergessen bzw. am Sitzplatz belassen oder sollte es nicht ausgeschaltet sein, gilt das als Täuschungsversuch.
Es gibt keine offizielle Kleiderordnung für die Prüfungen, dennoch gibt es einige Dinge, die vor allem für die mündliche Prüfung (siehe weiter unten) beachtet werden sollten.
In den schriftlichen Prüfungen kannst du tragen, was immer dir am besten gefällt und die Situation für dich erträglicher macht. Ob Hoodie, Jogginganzug oder andere bequeme Kleidung – alles ist erlaubt. Wichtig ist, dass du dich wohlfühlst. Denk jedoch daran, dass es in den großen Hallen, insbesondere am frühen Morgen, oft kühl sein kann. Es empfiehlt sich daher, mehrere Schichten zu tragen, die du bei Bedarf ausziehen kannst. Überlege dir einfach im Voraus, welche Kleidung dir Komfort bietet und dich gleichzeitig entspannt durch die Prüfungssituation bringt.
Für die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen gibt es zwar keine offizielle Kleiderordnung, doch es ist empfehlenswert, sich an einem “professionellen” Standard zu orientieren – ähnlich wie bei einem Bewerbungsgespräch. Dein äußeres Erscheinungsbild trägt maßgeblich zu einem positiven ersten Eindruck bei. Auch wenn die folgenden Hinweise etwas traditionell erscheinen mögen, gelten sie nach wie vor als gängige Praxis. Natürlich bleibt es dir überlassen, wie du dich letztendlich kleidest.
Klassische Kleidung
Ein professioneller Look ist ratsam: Ein Anzug oder eine Kombination aus Stoffhose, Hemd und Sakko ist eine gute Wahl. Eine Krawatte ist optional, vermittelt jedoch oft einen seriösen Eindruck. Alternativ sind ein Hosenanzug, ein Kostüm oder eine Kombination aus Bluse und einer schlichten Hose oder einem Rock ebenso passend.
Dezente Farben
Setze auf unaufdringliche Farben wie Blau, Grau, Schwarz oder Beige. Solche Farbtöne wirken seriös.
Schuhe
Saubere und gepflegte Schuhe sind empfehlenswert. Klassische Lederschuhe oder schlichte, geschlossene Modelle sind ideal.
Denke daran, dass dein Outfit eine professionelle Ausstrahlung unterstützen sollte, damit du dich ganz auf den Inhalt der Prüfung konzentrieren kannst. Es ist daher sinnvoll, dir frühzeitig Gedanken über deine Kleidung zu machen, denn der Eindruck, den du hinterlässt, spielt unbewusst immer eine Rolle. Gleichzeitig solltest du darauf achten, dass du dich in deinem Outfit auch wohlfühlst, um bestmöglich auftreten zu können.
Es kann natürlich auch mal vorkommen, dass du wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht am Tag der Prüfung erscheinen kannst. Um zu vermeiden, dass deine Aufsichtsarbeit als „ungenügend" bewertet wird, solltest du das GJPA (das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) unverzüglich darüber informieren und den Hintergrund erläutern.
Bei einer Erkrankung ist ein hinreichend aussagekräftiges Attest des für deinen Wohnsitz zuständigen Amtsarztes notwendig. Auf dem Attest sollten deine Symptome beschrieben sein und ggf. ist auch eine konkrete Diagnose erforderlich, um chronische und anlagebedingte Erkrankungen ausschließen zu können. Bring zu diesem Termin auch dein Ladungsschreiben mit und lege es dem Amtsarzt vor. Für den Fall, dass du kein amtsärztliches Attest erlangen kannst, gib dem GJPA unverzüglich Bescheid.
Du kennst sicherlich auch die Situation, dass du in der Klausur sitzt und es dir gesundheitlich auf einmal nicht gut geht, sodass du die Klausur nicht beenden kannst. Auch in diesem Fall ist ein amtsärztliches Attest einzuholen. Sollte nachweislich kein Amtsarzt am selben Tag erreichbar sein, solltest du dich unverzüglich mit dem GJPA in Verbindung setzen und besprechen, ob auch privatärztliches Zeugnis genügen kann.
Gleiches gilt für die mündliche Prüfung.
Weitere Informationen findest du hier.
Wenn du beim ersten Versuch der ersten juristischen Pflichtfachprüfung durchgefallen bist, ist das sicherlich erst einmal enttäuschend. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass du mit dieser Erfahrung nicht allein bist – viele Studierende befinden sich in einer ähnlichen Situation. Du kannst die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, meist in der nächsten regulären Prüfungsperiode. Achte dabei darauf, die spezifischen Fristen und Regelungen deiner Universität oder Prüfungsbehörde im Blick zu behalten.
Viele Studierende haben noch die Möglichkeit, den Freiversuch oder sogenannten Freischuss zu nutzen (siehe auch die Erläuterungen unter „Was ist ein Freischuss?“). Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die genauen Regelungen und Fristen zu informieren. Nutze zudem die Unterstützung von Kommiliton:innen oder Dozent:innen, um dich bestmöglich auf den Wiederholungsversuch vorzubereiten. Bleib zuversichtlich – es gibt immer einen Weg nach vorne!
Wer sein Jurastudium besonders schnell absolviert oder bestimmte Zusatzleistungen erbracht hat, kann in Berlin einen sogenannten "Freischuss" (Freiversuch) für das erste Staatsexamen bekommen.
Das bedeutet:
Falls du durchfällst, zählt die Prüfung nicht als Fehlversuch. Du hast danach weiterhin zwei reguläre Versuche, um die Prüfung zu bestehen. Falls du bestehst, aber mit deiner Note unzufrieden bist, kannst du die Prüfung einmal zur Notenverbesserung wiederholen.
Der große Vorteil: Ein nicht bestandenes Examen wird quasi „gelöscht“, und du bekommst eine zweite Chance ohne Nachteile. Bestehst du, kannst du versuchen, deine Note noch einmal zu verbessern.
Siehe hierzu auch die Rechtsgrundlage § 13 JAO (Berliner Juristenausbildungsordnung).
Grundsätzlich muss die Prüfung spätestens nach 4 Jahren (8 Semester) nach Studienbeginn abgelegt werden. In bestimmten Fällen kann diese Frist verlängert werden, z. B. bei schwerer Krankheit, Studium im Ausland oder wenn du in einem Hochschulgremium aktiv warst.
Die genauen Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Freiversuch (Stand Februar 2025) sind wie folgt:
1. Die Prüfung muss spätestens nach dem achten Semester (vier Jahre) nach Beginn des Studiums abgelegt werden. Dabei zählt nur das Datum des Studienbeginns. Unterbrechungen werden nur in Ausnahmefällen gemäß § 13 Abs. 2 JAO 2003 berücksichtigt. Nach vier Jahren endet die Frist, unabhängig von der Semesterzählung der Universität.
Wenn bereits vor der Immatrikulation an rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder in anderen Studiengängen Nachweise erbracht wurden, kann das Studium offiziell früher beginnen. Dies hängt von der individuellen Anerkennung und Studiengestaltung ab. Im Zweifelsfall können Kopien der Unterlagen bereits vor der Anmeldung beim Prüfungsamt eingereicht werden.
2. Eine Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch ist in Ausnahmefällen möglich. Die Bedingungen und die maximale Verlängerung (vier Semester) sind in § 13 Abs. 2 JAO 2003 festgelegt. Diese müssen durch aussagekräftige und überprüfbare Belege nachgewiesen werden.
Zu den einzelnen Tatbeständen:
Nr. 1: Schwere Krankheit oder anderer schwerwiegender Grund:
Eine langfristige Beeinträchtigung des Studiums liegt bei einer Hinderung von mindestens vier Monaten vor. Die Studierfähigkeit muss dabei komplett aufgehoben sein, nicht nur beeinträchtigt. Dies muss durch ein ausführliches ärztliches Attest nachgewiesen werden, das den Krankheitsverlauf und die genaue Beeinträchtigung beschreibt. Es muss ersichtlich sein, aus welchem Grund konkret und in welchem Umfang die Erkrankung zur Hinderung am Studium führt. Ein privatärztliches Attest reicht grundsätzlich aus; in Einzelfällen kann ein amtsärztliches Attest erforderlich sein.
Nr. 3: Mitgliedschaft in einem gesetzlich geregelten Hochschulgremium:
Es muss die Wahl und die tatsächliche Tätigkeit im Gremium nachgewiesen werden.
Nr. 4: Studium an einer ausländischen Universität:
Für eine Verlängerung um ein Semester reicht ein Leistungsnachweis aus dem ausländischen rechtswissenschaftlichen Studium aus (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO 2003). Für eine Verlängerung um zwei Semester muss ein einjähriger Studienaufenthalt und ein Leistungsnachweis im ausländischen Recht erbracht werden. Dieser Nachweis muss sich auf ein fremdes nationales Rechtssystem beziehen. Es muss sich dabei nicht um das Rechtssystem des Gastlandes handeln. Völkerrecht und Europarecht werden nicht als nationale Rechte angesehen. Sollte dein Interesse eher in der Rechtsvergleichung oder -geschichte liegen, so kannst du Leistungsnachweise in diesen Gebieten anerkennen lassen, wenn sie schwerpunktmäßig konkrete Bezüge zu einem fremden nationalen Recht haben.
Achtung:
Ein im Ausland erworbener Leistungsnachweis kann nicht gleichzeitig sowohl für die Meldefristverlängerung als auch für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum ersten Staatsexamen gemäß § 6 JAG 2003 angerechnet werden. Du musst dich daher für eine der beiden Optionen entscheiden.
Nr. 5: Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 JAO 2003):
Du musst nachweisen können, dass du alle Teile der Schwerpunktbereichsprüfung (inklusive Fremdsprachennachweis) abgelegt hast. Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis oder eine universitäre Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann für die Frühjahrskampagne bis Ende Februar und für die Herbstkampagne bis August nachgereicht werden.
Achtung:
Hast du einen Abschluss im Ausland erworben, der als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt wird, so kannst du diese Leistung nicht gleichzeitig für eine Meldefristverlängerung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 anrechnen lassen.
Nr. 8: Teilnahme an einer internationalen, fremdsprachlichen Verfahrenssimulation:
Auch wenn du an einer Verfahrenssimulation teilgenommen hast, die den Großteil des Studienaufwands ausmachte, kannst du bei Vorliegen eines Leistungsnachweises ein Fachsemester angerechnet bekommen.
Achtung:
Beim Freiversuch besteht nicht die Möglichkeit, Krankheit geltend zu machen (§ 13 Abs. 5 JAO 2003), es sei denn, es liegt eine langfristige Erkrankung vor (§ 13 Abs. 4 JAO 2003).
Infomiere dich über die aktuellen Voraussetzungen in Berlin und Brandenburg hier.
Im Studium werden Möglichkeiten angeboten, um individuelle Nachteile aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen anzugleichen. Das gibt es auch für die staatliche Pflichtfachprüfung.
Solltest du wegen Behinderungen oder Krankheiten dazu veranlasst sein, einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich zu stellen, so ist dieser entgegen § 5 Abs. 6 Satz 4 JAO separat und für jeden Prüfungsteil gesondert einzureichen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen und sollte mindestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung erfolgen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Prüfungsbehinderung erst nach Ablauf der vorgenannten Frist eintritt (§ 5 Abs. 6 S. 4 JAO 2003).
Es ist wichtig, dass die Prüfungsbehinderung amtsärztlich attestiert wird durch den für deinen Wohnort zuständigen Amtsarzt und eine klare Beschreibung der Symptome oder ggf. sogar eine konkrete Diagnose enthält, um insbesondere chronische und anlagebedingte Erkrankungen ausschließen zu können. Bei einer Sehnenscheidenentzündung muss dem Amtsarzt das Ergebnis einer Ultraschalluntersuchung vorgelegt werden.
Bei Vorliegen einer Behinderung ist es geboten, sich frühzeitig durch geeignete Unterlagen (z. B. Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest o. ä.) auszuweisen. Das GJPA bietet an, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Durchführung der Prüfung zu unterstützen und zu beraten. Solltest du bereits bestimmte Hilfsmittel in vorangegangenen Prüfungen benutzt haben, ist es hilfreich, auch das dem GJPA mitzuteilen, damit das berücksichtigt werden kann.
Weitere Informationen findest du hier.
Zum Download relevanter Dokumente für das erste Staatsexamen in Berlin geht es hier.
Die Schreibzeitverlängerung ist eine Maßnahme zum Nachteilsausgleich, die Studierenden gewährt wird, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mehr Zeit für das Bearbeiten einer Prüfungsaufgabe benötigen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Studierende aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht benachteiligt werden.
Um eine Schreibzeitverlängerung zu beantragen, muss ein fachärztliches Attest vorgelegt werden, das die gesundheitliche Beeinträchtigung belegt. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn das Attest konkrete Empfehlungen für die Art und Dauer der Verlängerung enthält, zum Beispiel: „Schreibzeitverlängerung um 50%“. Diese Angaben erleichtern es den zuständigen Stellen, die genaue Maßnahme zu genehmigen.
Es ist wichtig, dass du rechtzeitig ein solches Attest besorgst und einreichst, da dies Voraussetzung für die Genehmigung der Schreibzeitverlängerung ist. Falls du das Attest bei einem/r Amtsärzt:in einreichen musst, gibt es spezielle Formblätter, die du verwenden kannst.
In Berlin findest du das entsprechende Formular für den/die Amtsärzt:in sowie das Formular für ein ausführliches ärztliches Attest zur Vorlage bei der Amtsärzt:in zum Download hier.