FAQ
Du hast in der Regel die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren – und ein Auslandsaufenthalt ist eine großartige Gelegenheit! Dabei lernst du, dich schnell in einem neuen Umfeld zurechtzufinden und einzuleben. Du erweiterst nicht nur deine sprachlichen Fähigkeiten, sondern knüpfst auch neue Kontakte und bekommst Einblicke in das Rechtssystem eines anderen Landes. Ein solcher Aufenthalt kann nicht nur deine beruflichen Perspektiven verbessern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu deiner persönlichen Entwicklung leisten.
Die meisten deutschen Universitäten unterhalten Partnerschaften mit europäischen Hochschulen, die speziell auf Jurastudierende ausgerichtet sind. Dort hast du die Möglichkeit, Module oder Fächer zu belegen, die häufig in deinem Studienplan anerkannt werden.
Ein Auslandssemester an europäischen Partneruniversitäten
Auch als Jurastudent:in kannst du über das ERASMUS-Programm der Europäischen Union ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität im europäischen Ausland sowie in Norwegen und in der Türkei verbringen. Das tolle an ERASMUS sind die vielen Vorteile, die für dich vorgesehen sind. So musst du keine Studiengebühren an deine Gastuniversität zahlen, sondern du zahlst weiterhin deine Studiengebühren an deine Entsendeuniversität. Du erhältst je nach Gastland eine zusätzliche Förderung von bis zu 600 EURO monatlich (Stand 2023), die du nicht zurückzahlen musst. Den meisten Studienordnungen nach kannst du deinen Freischuss nach hinten verlegen. Erkundige dich in dem ERASMUS-Büro an deiner Uni, welche Partneruniversitäten du über das Programm besuchen kannst.
Die Freie Universität Berlin bietet neben ERASMUS auch eine Teilnahme am Center for Transnational Legal Studies am King’s College in London an. Dabei vergibt die Uni einen kostenfreien Studienplatz pro Jahr. Die Teilnahme ist entweder im Winter- oder Sommersemester möglich. Du kannst auch ein Semester ERASMUS machen und das andere Semester am CTLS studieren. Auch Kurse, die du am CTLS absolvierst, kannst du dir unter Umständen deinem Schwerpunkt anrechnen lassen.
Ein Auslandsemester außerhalb Europas
Du kannst natürlich auch außerhalb der EU studieren, z.B. in den USA, Kanada, Lateinamerika, Afrika, Australien oder Asien. Dafür gibt es zum Teil spezielle Austauschprogramme. An der Humboldt Universität zu Berlin beispielsweise gibt es das „Weltweit“-Programm, über das du an einer Universität in Ländern wie Südafrika, Taiwan oder Chile studieren kannst.Bedenke allerdings, dass solche Aufenthalte teurer sein können und mehr Planung hinsichtlich der Finanzierung und Visa-Beschaffung erfordern.
Viele Universitäten bieten finanzielle Unterstützung durch Stipendienprogramme oder Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten weltweit. Du solltest dich dazu frühzeitig bei der Auslandsabteilung bzw. deinem Büro für Internationales an deiner Uni informieren.
Ob du ein Praktikum im Ausland absolvieren kannst und es auch als Pflichtpraktikum anerkannt wird, hängt von der Studienordnung deiner Universität sowie der Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes ab (zB § 2 JAO Berlin). In der Regel kann die praktische Studienzeit auch im Ausland abgehalten werden. Dabei unterliegt das Praktikum den gleichen Anforderungen wie im Inland: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Supervision einer/m Volljurist:en unterliegen.
Es gibt zahlreiche spannende Stellen, die Auslandspraktika anbieten.
Ein Klassiker ist das Auswärtige Amt mit seinen über 200 Außenstellen. Das Praktikum ist auf einen Zeitraum von 6 Wochen und 6 Monaten ausgelegt.
Interessierst du dich besonders für Europarecht oder möchtest einfach in die Politik der EU Einblicke erhalten, dann kannst du dich auch auf einen Praktikumsplatz bei einer der Organe der Europäischen Union bewerben. Praktika bei der EU werden sogar vergütet (derzeit mit 1.300 EURO/ Monat).
Weitere spannende Praktika bieten natürlich auch die Vereinten Nationen weltweit. Du kannst ein Praktikum im Hauptquartier der Vereinten Nationen absolvieren oder bei einer ihrer Organisationen wie beim UN Human Rights Office of the High Commissioner, der WHO, der WTO, der Weltbank oder UNICEF. Alle Bewerbungsverfahren laufen über die UN Careers Website
Es gibt auch Stellen, die dir Praktika im Ausland vermitteln. Zu nennen sei hier die European Law Student’s Association (ELSA) über das ELSA Traineeship ehem.STEP-Programm). Voraussetzung ist allerdings, dass du ein ELSA-Mitglied wirst. Das kannst du aber ganz leicht über die jeweilige ELSA-Univereinigung.
Beachte:
Es gibt zahlreiche Vermittlungsagenturen, die gegen ein Entgelt Praktika im Ausland anbieten. Solche Angebote können jedoch sehr teuer werden, selbst wenn Unterkunft und Verpflegung im Preis inbegriffen sind. Zusätzlich musst du die Kosten für die Flüge selbst tragen. Besonders im Bereich Menschenrechte sind solche kostenpflichtigen Praktikumsangebote häufig zu finden. Bevor du dich für ein solches Praktikum entscheidest, informiere dich besser zunächst bei größeren Organisationen – einige von ihnen bieten sogar vergütete Praktika an.
Tipp:
Da es in der Regel zahlreiche Interessierte an Praktika in den größeren Organisationen und Institutionen gibt, solltest du dich frühzeitig bewerben. Weitere Informationen zur Finanzierung von Auslandspraktika findest du weiter unten.
Einige deutsche Universitäten bieten Joint Degree- oder Double Degree-Programme in Kooperation mit internationalen Universitäten an. Dabei erwirbst du sowohl den deutschen als auch den ausländischen Abschluss. Diese Programme dauern länger als ein oder zwei Semester, aber sie bieten dir die Möglichkeit, tief in das internationale Rechtssystem einzutauchen.
Als Beispiele können hier die European Law School und das deutsch-französische Rechtsstudium an der Humboldt Universität zu Berlin genannt werden.
Das European Law School Network besteht aus acht Hauptstadtuniversitäten, den Universitäten Paris Panthéon-Assas, dem King’s College London, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Università Rom ,La Sapienza', der Universiteit van Amsterdam, der National and Kapodistrian University of Athens, der Universidade Católica Portuguesa und der Universidad Autónoma de Madrid. In der Regel kannst du im Rahmen der Eurpean Law School innerhalb von 10 Semestern drei anerkannte berufsqualifizierende Abschlüsse machen. Die Besonderheit an dem Studiengang ist, dass du Einblicke gewinnst in die europäisch geprägte Rechtswirklichkeit. Um an dem Studiengang teilzunehmen, bewirbst du dich einfach an deiner Heimatuniversität.
Auch beim Deutsch-Französischen Rechtsstudium (BerMüPa) kannst du drei Abschlüsse machen: Die französische Licence en droit kannst du nach zwei Auslandssemestern erwerben, die Maîtrise (Master I) soweit du ein Master Semester absolviert und die Erste Juristische Prüfung bestanden hast, und natürlich den deutschen Abschluss. Als Studierende der Humboldt-Universität kannst du dich drei Semester in Paris an der Université Paris Panthéon-Assas intensiv auch mit dem französischen Rechtssystem auseinandersetzen. Das Programm wird von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) und Erasmus+ finanziell gefördert.
Auch die Freie Universität Berlin bietet ein Doppelabschlussprogramm an. Mit dem Doppelabschlussprogramm kannst als Student:in an der Juristischen Fakultät der FU durch einen einjährigen Auslandsaufenthalt in den USA den LL.M.-Grad einer U.S. amerikanischen Law School erhalten, indem du entweder nach einem drei- bis dreieinhalbjährigen Studium der Rechtswissenschaft gleichzeitig den Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) machst oder nach viereinhalb bis fünf Jahren gleichzeitig die erste juristische Staatsprüfung bestehst. Den Schwerpunkt kannst du vollständig an einer der U.S. amerikanischen Partneruniversitäten absolvieren.
1. DAAD-Stipendien
DAAD-Stipendien (Deutschland): Der Deutsche Akademische Austauschdienst bietet eine Vielzahl von Stipendien für Studierende, die ins Ausland gehen, sowohl für Studienaufenthalte als auch für Praktika.
Es wird nur ein Auslandsaufenthalt von einem ganzen Studienjahr gefördert (ein akademisches Jahr mit maximal 12-monatiger Förderdauer). Der Aufenthalt kann auch an mehreren Gastinstitutionen in einem Land stattfinden sowie in maximal zwei unterschiedlichen Gastländern, sollte es so in deiner Studienordnung vorgesehen sein. Nicht förderungsfähig ist das Ableisten von nur einem Auslandssemester. Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Stipendienrechner (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte).
Reisekostenzuschuss je nach Gastland
Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können nach Förderbeginn weitere Leistungen beantragt werden:
Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze;
Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen
Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder;
Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen;
Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
2. Das PROMOS-Stipendium
Das PROMOS-Stipendium ist ein Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), das von vielen Hochschulen in Deutschland angeboten wird. Es unterstützt Studierende finanziell bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten (bis zu sechs Monate) und fördert den internationalen Austausch im Studium.
Eine PROMOS-Bewerbung für einen einjährigen Aufenthalt ist häufig nur dann möglich, wenn du dich zunächst für das DAAD-Jahresstipendium beworben hast und hierfür eine Ablehnung erhalten hast. Die Infos für die Bewerbung findest du jeweils auf der Seite deiner Universität.
3. Erasmus+
Für Studierende innerhalb der EU gibt es das Erasmus+ Programm, das nicht nur Mobilitätsförderung, sondern auch eine finanzielle Unterstützung bietet. Die Informationen zur Bewerbung findest du auf der Seite deiner Univsersität.
4. Universitätseigene Stipendien
Viele Universitäten bieten eigene Stipendien für Studierende an, die einen Auslandsaufenthalt planen. Es lohnt sich, die Website der eigenen Uni oder die Abteilung für Internationale Studien zu konsultieren.
5. Private Stipendien
Es gibt auch zahlreiche private Stiftungen und Organisationen, die Auslandsstipendien anbieten, z. B. die Heinrich-Böll-Stiftung oder die Konrad-Adenauer-Stiftung.
6. Der KfW-Studienkredit für Auslandsstudium
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Studienkredit, der für den Auslandsaufenthalt genutzt werden kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kredits ist die Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Zudem darf die oder der Antragsteller:in bei Beginn der Finanzierung höchstens 44 Jahre alt sein. Der Studienkredit richtet sich ausschließlich an deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger:innen, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Nachweis über erbrachte Leistungen, der ab dem 6. Semester einmalig erbracht werden muss.
Hinsichtlich der Auszahlung bietet der Kredit flexible Möglichkeiten: Je nach Bedarf können monatlich Beträge zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt werden. Der maximale Finanzierungsumfang beträgt hierbei – abhängig vom Alter und Fördersemester – bis zu 54.600 Euro. Die Dauer der Darlehensgewährung richtet sich nach der Art des Studiums sowie dem Alter des Kreditnehmers.
Die Rückzahlung des Kredits beginnt erst, wenn ein monatliches Netto-Einkommen von mindestens 1.045,04 Euro erreicht wird. Dabei beträgt die maximale Rückzahlungsdauer 25 Jahre und darf spätestens bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen sein (Stand Januar 2025). Hier findest du die aktuellen Konditionen.
7. Der KFW Bildungskredit für ein Auslandsstudium
Der KfW-Bildungskredit bietet eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für ein Auslandsstudium. Gefördert werden dabei Bachelor- und Masterstudiengänge aller Fachrichtungen. Auch ein Auslandssemester kann über den Bildungskredit finanziert werden. Bei einem vollständigen Studium im Ausland ist es jedoch erforderlich, dass die dort besuchte Hochschule einer Ausbildungsstätte in Deutschland gleichwertig ist.
Der Kredit ist speziell für die Endphase des Studiums konzipiert. Anspruchsberechtigt sind Studierende, die höchstens 35 Jahre alt sind. EU-Bürger:innen können den Bildungskredit direkt beantragen, während Nicht-EU-Bürger:innen einen Aufenthaltsstatus gemäß § 8 BAföG nachweisen müssen. Zusätzlich werden eine Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise sowie ein Nachweis darüber benötigt, dass das Studium innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen werden kann.
Die Auszahlung des Kredits erfolgt in monatlichen Beträgen von bis zu 300 Euro über maximal zwei Jahre. Insgesamt können höchstens 7.200 Euro bezogen werden, wobei eine einmalige Sonderauszahlung von bis zu 3.600 Euro möglich ist. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 120 Euro, wobei bei Bedarf eine Stundung oder Reduzierung der Rate beantragt werden kann (Stand Januar 2025). Hier findest du die genauen Informationen.
8. Privatbanken und andere Finanzinstitute
Manche Banken bieten spezielle Kredite für Studierende an, die im Ausland studieren möchten. Diese Kredite können je nach Bank unterschiedliche Konditionen haben. Die meisten Banken vermitteln aber den KfW-Studienkredit und bieten keine eigenen Studiendarlehen mehr an.
9. Auslands-BAföG
Studierende, die für ein Semester oder länger ins Ausland gehen oder dort ein Praktikum absolvieren wollen, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin BAföG erhalten. Hierbei ist die Höhe des BAföG abhängig vom Zielland. In vielen Fällen wird die Förderung höher ausfallen als beim nationalen BAföG, da auch zusätzliche Auslandszuschläge gewährt werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig
Beachte: Viele Ausbildungsaufenthalte im Ausland sind nach dem BAföG förderungsfähig und verkürzen die Inlandsförderung nicht! Auch eine vollständige Ausbildung im Ausland kann vielfach gefördert werden!
10. Jobben im Ausland
In EU-Ländern dürfen Studierende, die selbst eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, während ihres Auslandsaufenthalts arbeiten, um ihre Finanzen aufzubessern. Die Arbeitsmöglichkeiten variieren je nach Land und Visabestimmungen. In einigen Ländern gibt es spezielle Programme oder Jobs für internationale Studierende, z. B. in Cafés, als Tutor:innen oder in der Forschung. Es lohnt sich immer, auch an der Partneruniversität nachzufragen.