Noten
Es gibt 0 bis 18 Punkte, die sieben verschiedenen Noten zugeordnet werden. Anders als in der Schule gibt es zwischen "befriedigend" und "gut" noch die Note "vollbefriedigend". Bei der Zuordnung der Punkte zu einer Note wird unterschieden, ob es sich um eine einzelne Leistung (z.B. die Note für eine Klausur oder Hausarbeit) oder um eine Gesamtleistung (z.B. die Abschlussnote für das erste Staatsexamen) handelt.
Da die Noten „gut“ und „sehr gut“ sehr selten vergeben werden und auch die Note „vollbefriedigend“ eher selten ist, liegt der Notendurchschnitt bei einzelnen Klausuren im Studium in der Regel bei unter 10 Punkten. Das bedeutet, dass die meisten Studierenden die Note „ausreichend“ oder „befriedigend“ (4 bis 9 Punkte) erhalten. Leider ist es normal, dass während des Grundstudiums in der Regel immer ein gewisser Anteil an Studierenden durchfällt. Tipps zum Umgang mit nicht bestandenen Klausuren findest du hier.
Ein „Prädikat“ ist oft eine Voraussetzung für den Zugang zu prestigeträchtigen und gut bezahlten Positionen, besonders im höheren Justizdienst, in großen Anwaltskanzleien oder im akademischen Bereich. Aufgrund des juristischen Nachwuchsmangels und der demographischen Entwicklung in Deutschland (Stand 2024) ist es jedoch auch möglich, mit einer niedrigeren Note eine dieser Positionen zu erreichen. Oft können persönliche Merkmale wie Auslandserfahrung, besondere Leistungen während des Studiums, relevante Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement eine niedrigere Note ausgleichen. Eine berufliche Karriere hängt also nicht immer ausschließlich von einem „Prädikat“ ab!
Die Ergebnisse jeder Klausur sollten individuell betrachtet werden. Manchmal gibt es Klausurdurchgänge, in denen überdurchschnittlich viele Studierende durchfallen oder überdurchschnittlich viele Studierende zweistellige Punktzahlen erzielen. Im Durchschnitt erhalten jedoch die meisten Studierenden ein „ausreichend“ oder „befriedigend“ für ihre Klausurleistung. Es ist also normal und nicht bedenklich, wenn du bisher selten oder bisher gar kein Prädikat für deine Klausurleistung erhalten hast. Es sollte beachtet werden, dass die Noten im Grundstudium nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die zukünftigen Noten im staatlichen Teil des Examens geben.
Das Bundesjustizministerium veröffentlicht jährlich Statistiken zur Notenverteilung in den juristischen Staatsexamina. Für die Jahre 2018 bis 2022 wurden folgende durchschnittliche Ergebnisse für die erste juristische Prüfung, das erste Staatsexamen, bundesweit dokumentiert (siehe Tabelle).
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Noten „sehr gut“ und „gut“ äußerst selten vergeben werden, insgesamt weniger als 8%. Die Note „vollbefriedigend“ erhalten in der Regel knapp 30% der Absolvent:innen. Insgesamt mehr als 60% der verbleibenden Absolvent:innen erhalten in der Regel ein „befriedigend“ oder ein „ausreichend“. Die Verteilung der Noten kann in einigen Bundesländern erheblich von diesen Durchschnittswerten abweichen. Detaillierte Statistiken zur Notenverteilung in den juristischen Prüfungen nach Bundesländern findest du auf der Seite des Bundesjustizministeriums unter dem Reiter „Juristenausbildung“.