Wie finanziere ich mir mein Studium?
An staatlichen Universitäten in Deutschland gibt es keine allgemeinen Studiengebühren. Allerdings gibt es sonstige Kosten, die du einplanen solltest:
Semesterbeitrag:
An vielen Universitäten müssen Studierende einen sogenannten Semesterbeitrag zahlen. Dieser liegt in der Regel zwischen 150 und 350 Euro pro Semester und wird für administrative Kosten, die Studierendenvertretung und oft auch für Semestertickets für den öffentlichen Nahverkehr verwendet.
Kosten für Studienmaterialien:
Je nach Studienrichtung und Fachbereich können zusätzliche Kosten für Lehrbücher, Kopien, Computerprogramme oder Labormaterialien anfallen. Diese variieren stark je nach Studiengang, aber man kann mit etwa 100 bis 500 Euro pro Jahr rechnen, vor allem in naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern.
Für das Verfassen von studienbegleitenden Hausarbeiten ist auch ein Laptop oder Computer unerlässlich. Die Kosten für einen Laptop oder PC liegen zwischen 200 und 1.500 Euro. Allerdings solltest du dich darüber informieren, ob es an deiner Universität einen Computer-Raum gibt, in denen dir Computer zur Verfügung gestellt werden.
Private Hochschulen:
An privaten Universitäten gibt es Studiengebühren, die deutlich höher sein können als an öffentlichen Universitäten. Die Kosten liegen oft zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Jahr. Einige private Universitäten erheben zusätzlich zum Studienbeitrag noch Extrakosten für Seminarkosten, Reisekosten (wenn Exkursionen oder Studienreisen im Programm enthalten sind) oder Studienmaterialien. Auch für Prüfungsgebühren oder Abschlussarbeiten können zusätzliche Kosten anfallen.
Lebenshaltungskosten:
Neben den direkten Studienkosten solltest du auch deine Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Diese variieren je nach Stadt, aber in großen Städten wie München oder Hamburg musst du mit 700 bis 1.200 Euro pro Monat für Miete, Nahrungsmittel, Transport (wenn nicht erfasst von den Studiengebühren) und Freizeit rechnen. In kleineren Städten kann es günstiger sein.
Sonstige Kosten:
Zu den sonstigen Kosten während des Studiums gehört u.a. die Krankenversicherung. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, in Deutschland studierst und deine Eltern gesetzlich versichert sind, bist du in der Regel über deine Familie beitragsfrei „familienversichert“. Sind deine Eltern hingegen privat versichert, müssen sie selbst für deine Krankenversicherung aufkommen. Ab deinem 25. Lebensjahr musst du die Kosten für deine Krankenversicherung selbst tragen. Solltest du BAföG erhalten, kannst du allerdings einen Zuschuss beantragen. Ein weiterer Kostenfaktor betrifft internationale Studierende: Einige Universitäten erheben eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Studierende aus Nicht-EU-Ländern.
Bei den Kosten eines Jurastudiums gibt es einige Besonderheiten. Neben dem Semesterbeitrag (siehe allgemeine Ausführungen zu den Studienkosten) können unter anderem zusätzliche Ausgaben für Studienmaterialien oder ein privates Repetitorium anfallen. Im Folgenden einige Erläuterungen dazu:
1. Kosten für Studienmaterialien:
Für dein Jura-Studium benötigst du in der Regel verschiedene Lernmaterialien. Dazu gehören Lehrbücher, Skripte (Bücher mit Übungsfällen) und Gesetzestexte. Vergiss aber nicht, dass du in der Bibliothek deiner Hochschule wahrscheinlich ein umfangreiches Repertoire an Lernmaterialien findest. Die Kosten für Lernmaterialien können stark variieren, je nachdem, was du benötigst. Im Durchschnitt kannst du mit etwa 100 bis 300 Euro pro Jahr rechnen. Im Folgenden findest du einige wichtige Hinweise und Tipps:
Aktuelle Gesetzestexte
Du solltest immer darauf achten, dass du für deine Klausuren und Hausarbeiten die aktuellste Version der relevanten Gesetzestexte nutzt. Da es häufig zu Neuauflagen kommt, kann es gut sein, dass du während deines Studiums 2–3 Auflagen eines einzigen Gesetzestextes kaufen musst. Über die gesamte Studiendauer hinweg solltest du für Gesetzestexte mit einem finanziellen Aufwand von etwa 500–600 Euro rechnen.
Loseblattwerke und Ergänzungslieferungen
Für größere Gesetzessammlungen, die sogenannten Loseblattwerke (z. B. Habersack, Sartorius I und II), gibt es regelmäßig Ergänzungslieferungen, die du als einzelne Seiten ins Grundwerk einheften kannst. Diese erscheinen etwa 3–4 Mal im Jahr und kosten normalerweise zwischen 10 und 25 Euro.
Beachte:
Tipp: Nutze Bibliotheken!
Um Kosten zu sparen, kannst du die Bibliothek oder die Online-Bibliothek deiner Hochschule nutzen. Es lohnt sich, Lehrbücher und Kommentare auszuleihen oder – falls verfügbar – online herunterzuladen.
2. Kosten für das Repetitorium (“Rep”):
Vor deinem ersten Staatsexamen stellst du dir sicherlich die Frage: Besuche ich ein privates Repetitorium, nutze ich das Rep-Angebot meiner Universität, oder verzichte ich komplett auf ein institutionelles Rep und lerne allein oder in einer Lerngruppe? Lerngruppen und Uni-Reps sind natürlich die günstigere Alternative, da sie kostenfrei sind. Trotzdem entscheiden sich die meisten für die Angebote privater Repetitorien. Für ein privates Rep musst du im Durchschnitt mit einem Kostenaufwand von etwa 2.000 Euro rechnen. Diese Kosten setzen sich aus den Gebühren für die Kursteilnahme, die Materialien und den Klausurenkurs inklusive Korrektur (den du in der Regel separat buchen musst) zusammen. Zusätzlich kannst du oft für jedes Rechtsgebiet einen Crashkurs hinzubuchen.
Du fragst dich bestimmt, worin der Unterschied zwischen einem Jurastudium an einer privaten und einer öffentlichen Universität liegt. Die größten Unterschiede findest du in den Kosten, der Ausrichtung (eher international oder national) und dem Fokus auf Praxisorientierung oder auf die wissenschaftliche und theoretische Ausbildung.
Ein Jurastudium an einer privaten Universität ist deutlich teurer als an einer öffentlichen. Private Hochschulen erheben Studiengebühren, die zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro Jahr liegen. Die Bucerius Law School in Hamburg zum Beispiel kostet aktuell etwa 12.000 bis 13.000 Euro pro Jahr (je nach Jahrgang und Programm). Das bedeutet, dass du während der gesamten Studiendauer (in der Regel 3 Jahre für den Bachelor und 1 Jahr für den Master) insgesamt mit Kosten von etwa 36.000 bis 40.000 Euro rechnen musst. Zusätzlich entstehen weitere Kosten für Studienmaterialien, Prüfungsgebühren und eventuell für Auslandsaufenthalte oder Praktika.
Hinweis für die Finanzierung:
Die Bucerius Law School bietet Stipendien an und gibt dir die Möglichkeit, durch Teilzeitjobs während des Studiums die Kosten zu reduzieren. Es gibt auch spezielle Kreditprogramme für Studierende, die an privaten Universitäten studieren.
Es gibt viele Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Du kannst BAföG beantragen, einen Nebenjob machen, ein Stipendium beantragen oder ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen. Viele Studierende kombinieren verschiedene Finanzierungsquellen. Je früher man plant und sich informiert, desto besser. Die Ausführungen zu den einzelnen Möglichkeiten findest du weiter unten.
Als Jurastudent:in hast du zahlreiche Möglichkeiten, neben dem Studium Geld zu verdienen und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen im juristischen Bereich zu sammeln:
Studentische Hilfskraft an der Uni
Du kannst in einer juristischen Fakultät arbeiten, zum Beispiel für Professor:innen oder in der Bibliothek. Dabei hilfst du bei Forschung, Literaturrecherche oder organisatorischen Aufgaben.
Werkstudent:in in einer Kanzlei
Viele Kanzleien suchen Studierende für einfache juristische Tätigkeiten, wie das Sortieren von Akten, die Durchführung von Recherchen oder die erste Mitarbeit an Fällen. Solche Aufgaben bieten dir wertvolle praktische Einblicke in die Arbeit als Anwält:in.
Rechtsabteilungen von Unternehmen
Große Unternehmen verfügen über Rechtsabteilungen, in denen du als Werkstudent:in Einblicke in Vertragsprüfungen oder die Arbeit im Bereich Compliance gewinnen kannst.
Nachhilfe geben
Du kannst jüngeren Studierenden in Fächern wie Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht helfen. Wenn du dich gut auskennst, ist das ein beliebter Nebenjob.
Aushilfe bei Gerichten oder Behörden
Manche Gerichte oder Ämter bieten Stellen für Studierende an, beispielsweise in der Verwaltung oder bei einfachen juristischen Aufgaben. So erhältst du wertvolle Einblicke in die Praxis.
Nebenjobs außerhalb der Juristerei
Wenn du flexibel Geld verdienen möchtest, kannst du auch klassische Jobs wie Kellnern, Arbeiten im Einzelhandel oder Online-Nachhilfe annehmen. Diese lassen sich oft gut in den vollen Studienalltag integrieren.
Jobangebote findest du an Aushangtafeln in der Uni, auf den Webseiten deiner Fakultät oder über Portale wie Jobmensa. Besonders Werkstudentenstellen und Jobs in Kanzleien sind ideal, um wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen. Auch wenn es am Anfang vielleicht schwierig erscheint, ergeben sich im Laufe des Studiums oft Chancen – vor allem durch Praktika. Das gilt insbesondere dann, wenn du schon etwas Erfahrung gesammelt hast.
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung des Staates, die es Studierenden (und auch Schülern) ermöglichen soll, eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Das BAföG wird nicht nur an Studierende an öffentlichen Universitäten, sondern auch an privaten Hochschulen gewährt, allerdings gibt es hier bestimmte Voraussetzungen und auch Unterschiede bei der Höhe der Förderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach deinem und dem Einkommen deiner Eltern. Hier einige wichtige Punkte zur BAföG-Förderung:
Die Förderungshöhe:
Die Höhe der BAföG-Förderung richtet sich nach deinem Eltern- bzw. Haushaltseinkommen, deinem eigenen Einkommen und dem Vermögen, das du während deines Studiums besitzt. In der Regel können Studierende zwischen 300 und 850 Euro pro Monat erhalten.
Die Rückzahlung:
Das BAföG ist teilweise ein zinsloses Darlehen. Ein Teil des Betrags (der Darlehensanteil) muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, der andere Teil ist Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Rückzahlung erfolgt in Raten, sobald du nach dem Studium ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichst. Die maximale Rückzahlung beträgt 10.010 Euro (Stand 2023). Die Raten beginnen nach einer Karenzzeit von 5 Jahren nach dem Studium und betragen ca. 130 Euro pro Monat.
Die Voraussetzungen:
Um BAföG zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Du musst deutsche/r Staatsbürger:in oder ein/e EU-Bürger:in mit bestimmten Aufenthaltsstatus sein. Du darfst keine überdurchschnittlichen Einkünfte haben und solltest auch in der Regel unter 35 Jahren sein, wenn du das Studium beginnst. Zahlreiche Ausnahmen existieren für das Erststudium, aber auch für zweite Studiengänge oder berufsbegleitende Studien gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, BAföG zu erhalten.
Die Förderungshöchstdauer:
Das BAföG wird in der Regel für die normale Dauer des Studiums gewährt, plus ein zusätzliches Jahr. Wenn du also ein Bachelorstudium in 3 Jahren abschließt, kannst du in der Regel auch für 3 Jahre BAföG erhalten. Bei einem Masterstudium wird die Förderung in der Regel für 2 Jahre gewährt.
Der Antrag auf BAföG muss bei deinem zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. In der Regel ist das das Amt, das an deiner Heimatstadt oder dem Ort der Hochschule angesiedelt ist. Du kannst den Antrag entweder online oder in Papierform einreichen. Der Online-Antrag kann über das Antrags-Portal www.bafoeg-digital.de oder auf den Formblättern gestellt werden.
Welche Dokumente benötige ich?
Der Antrag erfordert mehrere Unterlagen, zum Beispiel:
Deinen Ausweis oder Reisepass
Deine Immatrikulationsbescheinigung
Nachweise über das Einkommen deiner Eltern (z. B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheid)
Dein eigenes Einkommen (falls vorhanden)
Informationen über dein Vermögen
Hier findest du den Link zu den sonstigen Antragsformularen.
Beachte die Antragsfristen:
Es gibt zwei wichtige Antragsfristen: für das Wintersemester solltest du deinen BAföG-Antrag idealerweise bis zum 30. September einreichen, während für das Sommersemester der 31. März die Frist ist. Zwar kannst du den Antrag auch nach diesen Fristen noch stellen, jedoch ist es ratsam, ihn so früh wie möglich einzureichen. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, und eine frühzeitige Antragstellung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass deine Förderung rechtzeitig bewilligt wird.
BAföG für Studierende an privaten Hochschulen:
Auch als Studierende:r an einer privaten Hochschule kannst du BAföG erhalten. Allerdings gibt es hierbei oft Besonderheiten in der Berechnung. Wichtig ist, dass die private Hochschule für die BAföG-Förderung anerkannt sein muss.
Besonderheiten für internationale Studierende:
Wenn du aus dem Ausland kommst, gelten für den BAföG-Antrag spezielle Regelungen und Voraussetzungen. In solchen Fällen hilft dir das zuständige BAföG-Amt mit weiteren Informationen und Beratung.
Es gibt tatsächlich einige Besonderheiten und Feinheiten beim BAföG, die du beachten solltest, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst und keine unerwarteten Probleme bekommst. Besonders wichtig ist, dass du die Regelstudienzeit einhältst, weil das Auswirkungen auf die Höhe und die Rückzahlung des BAföGs haben kann. Aber auch andere Punkte sind wichtig – hier ein Überblick über die wichtigsten Aspekte und was du dabei beachten musst.
1. Die Regelstudienzeit und BAföG:
Die Regelstudienzeit ist die Zeit, die für dein Studium gemäß dem Studiengangsplan vorgesehen ist. Wenn du innerhalb der Regelstudienzeit bleibst, bekommst du die volle BAföG-Förderung.
Was passiert, wenn du die Regelstudienzeit überschreitest?
Wenn du die Regelstudienzeit überschreitest, hat das Auswirkungen auf deine Förderung. BAföG wird grundsätzlich nur für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt. Solltest du dein Studium aus persönlichen oder anderen Gründen verzögern, wird die Förderung nur in Ausnahmefällen und teilweise weitergezahlt. Wenn du jedoch einen triftigen Grund für die Verzögerung nachweisen kannst – beispielsweise eine Krankheit oder besondere persönliche Umstände – kannst du eine Verlängerung der Förderungsdauer beantragen. Dabei musst du nachweisen, dass die Verzögerung nicht selbst verschuldet war.
In einigen Fällen kann BAföG für bis zu zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden, allerdings nicht unbegrenzt. Eine solche Verlängerung, etwa bei Masterstudiengängen, muss gut begründet werden und erfordert in der Regel den Nachweis, dass die Prüfungs- und Studienleistungen trotz der Verzögerung ordnungsgemäß erbracht werden.
2. Erwerbstätigkeit während des Studiums:
Es ist grundsätzlich erlaubt, während des Studiums zu arbeiten. Aber hier gibt es einige wichtige Einschränkungen:
Einkommensgrenze: Dein eigenes Einkommen wird bei der Berechnung des BAföGs berücksichtigt. Wenn du zu viel verdienst, kann es sein, dass du weniger oder gar kein BAföG mehr bekommst. Eine grobe Grenze liegt bei etwa 450 Euro pro Monat (was dem Minijob entspricht). Verdient man mehr, wird das Einkommen anteilig von der Förderung abgezogen.
Ferienjobs: Während der Semesterferien kannst du mehr arbeiten, ohne dass sich das direkt auf dein BAföG auswirkt, solange du die Gesamtjahresgrenze nicht überschreitest.
Versteuerung: Auch wenn du in einem Jahr mehr verdienst, kann es sein, dass du durch den Steuerfreibetrag (ca. 10.908 Euro/Jahr 2023) unter dem Einkommen liegst, bei dem BAföG gekürzt wird. Es ist jedoch sehr wichtig, regelmäßig den BAföG-Antrag zu aktualisieren.
3. Zuschüsse vs. Darlehen:
BAföG besteht aus zwei Teilen: Höchstens die Hälfte ist ein Darlehen (also ein zinsfreier Kredit). Der andere Teil ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Darlehensanteil muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, und zwar mit maximal 10.010 Euro. Die Rückzahlung startet 5 Jahre nach Ende des Studiums (also ab dem 6. Jahr). Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 130 Euro. Es gibt jedoch besondere Regelungen zur Rückzahlung (beispielsweise Ermäßigungen, Stundungen etc. bei geringem Einkommen). Wenn du dein Studium innerhalb der normalen Regelstudienzeit abschließt, bekommst du in der Regel keine Rückzahlungsforderung für den Zuschussanteil.
4. Vermögensgrenze und Eltern:
Wenn du Vermögen (z.B. Ersparnisse, Eigentum) hast, wird dies ebenfalls auf die BAföG-Höhe angerechnet. Für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, gibt es besondere Regelungen. BAföG wird dann oft nur gewährt, wenn du selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst.
Einkommen der Eltern: Der größte Teil des BAföGs hängt vom Elterneinkommen ab. Wenn deine Eltern mehr verdienen, wird weniger BAföG gezahlt. Das Elterneinkommen bezieht sich auf das Nettoeinkommen (also nach Steuern und Sozialabgaben). Eine Grenze, ab der kein BAföG gezahlt wird, liegt bei etwa $60.000 im Jahr (das variiert je nach Anzahl der Geschwister oder anderen Förderungen).
5. Besondere Lebensumstände:
Es gibt bestimmte Ausnahmeregelungen, bei denen BAföG auch dann gewährt wird, wenn du nicht die normalen Voraussetzungen erfüllst. Dies sind zum Beispiel:
Studierende mit Kind: Wenn du ein Kind hast, das du betreust, gibt es mehr BAföG (auch eine höhere Fördersumme), um diese Verantwortung zu berücksichtigen.
Studierende mit Schwerbehinderung: Studierende mit einer Schwerbehinderung können eine verlängerte Förderung erhalten.
Auslandssemester: Ein Auslandssemester wird bei BAföG berücksichtigt. Allerdings ist hier auch wichtig, dass das Auslandsstudium anerkannt ist und die Höhe der Förderung kann je nach Land unterschiedlich ausfallen.
6. Ehepartner und Wohngemeinschaften:
Ehepartner: Wenn du verheiratet bist, wird auch das Einkommen deines Ehepartners bei der Berechnung des BAföGs berücksichtigt.
Wohngemeinschaften: Das BAföG bezieht sich in der Regel auf deinen eigenen Haushalt. Wenn du in einer Wohngemeinschaft (WG) lebst, wird nur dein eigener Beitrag zu den Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
7. Änderungen nach Antragstellung:
Es gibt regelmäßige Überprüfungen deines BAföG-Antrags, und du hast die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich dein Einkommen verändert, du umziehst oder mehr als die ursprünglich angegebene Zahl an Semesterferienjobs annimmst. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass du dem BAföG-Amt die Änderungen zeitnah mitteilst und regelmäßig aktualisierte Angaben machst. Andernfalls könnte es passieren, dass dir das Amt zu viel zahlt, was du später zurückerstatten musst, oder dass die Förderung im schlimmsten Fall ganz eingestellt wird.
Es kann verschiedene Gründe für eine Ablehnung geben, aber du musst nicht einfach akzeptieren, dass der Antrag nicht bewilligt wurde.
1. Prüfung des Ablehnungsbescheids:
Zunächst solltest du genau prüfen, warum dein Antrag abgelehnt wurde. In dem Ablehnungsbescheid wird dir der Grund für die Ablehnung mitgeteilt. Häufige Gründe sind:
Fehlende Unterlagen: Du hast vielleicht nicht alle notwendigen Nachweise eingereicht (z. B. Einkommensnachweise der Eltern, Steuerbescheid, Immatrikulationsbescheinigung, etc.).
Einkommensgrenze überschritten: Wenn das Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes Einkommen zu hoch ist, kann BAföG abgelehnt werden.
Fehlende Förderungsvoraussetzungen: Zum Beispiel, wenn du die Altersgrenze überschritten hast oder das Studium nicht an einer anerkannten Hochschule stattfindet.
2. Widerspruch einlegen!
Wenn du der Meinung bist, dass die Ablehnung unberechtigt war oder ein Fehler vorliegt, kannst du innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
Wie legst du Widerspruch ein?
Der Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen BAföG-Amt eingelegt werden. Du kannst in deinem Schreiben genau darlegen, warum du der Meinung bist, dass der Bescheid falsch ist. Begründe deinen Widerspruch. Erläutere, warum du glaubst, dass die Entscheidung falsch ist, und füge alle neuen oder fehlenden Unterlagen bei. Falls du Nachweise hast, die nicht berücksichtigt wurden, reiche diese nach. Wenn es sich um einen Formfehler oder ein Missverständnis handelt, solltest du den Fehler direkt ansprechen. Ein Beispiel für den Beginn eines Widerspruchs könnte lauten:
„Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein, da [Begründung]. Ich bitte um erneute Prüfung und die Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen.“
Wichtig: Achte darauf, dass du die Frist für den Widerspruch (4 Wochen nach Bescheid) nicht versäumst.
2. Änderung des Antrags und erneuter Antrag:
Falls dein Antrag abgelehnt wurde, beispielsweise weil du falsche Angaben gemacht hast oder Unterlagen nachreichen musstest, hast du die Möglichkeit, den Antrag zu korrigieren und erneut einzureichen. In diesem Fall solltest du den Antrag umgehend korrekt ausfüllen und alle fehlenden Unterlagen nachreichen, damit die Bearbeitung fortgesetzt werden kann. Sollte die Ablehnung aus einem anderen Grund erfolgt sein und du den Antrag neu stellen musst, solltest du im neuen Antrag klar angeben, dass es sich um eine Wiederholung oder Änderung handelt.
3. Gerichtliche Klärung:
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, hast du immer noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung klageweise vorzugehen. Du kannst Verwaltungsgericht anrufen, wenn dein Antrag weiterhin abgelehnt wird und du dich ungerecht behandelt fühlst. Dies ist jedoch meist der letzte Schritt und sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hatte. Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist zwar eine Option, aber es kann ein langwieriger Prozess sein und sollte nur mit rechtlicher Beratung durchgeführt werden. Der Klageweg ist in der Regel sehr formal und wird von einem Gericht überprüft.
Alternativen zum BAföG (zinsgünstige Kreditvergabe und Stipendienangebote) findest du weiter unten.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen, damit sie die Kosten für ihre Miete bezahlen können. Auch Studierende können Wohngeld beantragen, vor allem, wenn sie kein BAföG bekommen oder wenn der BAföG-Satz zu niedrig ist und nicht für die Miete ausreicht. Es ist keine Rückzahlung erforderlich – das Geld wird dir geschenkt, solange du die Voraussetzungen erfüllst.
Du kannst Wohngeld beantragen, wenn:
du kein BAföG bekommst, weil du z. B. die Förderungshöchstdauer überschritten hast, deine Eltern nicht genug unterstützen können oder du aus anderen Gründen keinen Anspruch hast.
du ein eigenes Einkommen (z. B. aus einem Nebenjob oder Stipendium) hast, das aber für deine Miete und Lebenshaltungskosten nicht ausreicht.
deine Mietkosten angemessen sind (abhängig von der Region, in der du wohnst).
1. Antragsformular holen:
Den Antrag bekommst du online auf der Webseite deiner Stadt oder Gemeinde oder direkt im Wohngeldamt.
2. Dokumente vorbereiten:
Mietvertrag oder Nachweis über deine monatliche Miete.
Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Stipendienbescheid, Kontoauszüge).
Immatrikulationsbescheinigung (Nachweis, dass du studierst).
3. Antrag abgeben:
Fülle das Formular aus und reiche es zusammen mit den Unterlagen beim Wohngeldamt ein. Du kannst das oft auch per Post oder online machen.
Die Höhe des Wohngelds hängt davon ab, wie hoch deine Miete ist, wie viel Einkommen du hast und wo du wohnst. In teureren Städten wie München oder Hamburg ist der Zuschuss höher als in kleineren Städten.
Lass dich vorher beraten, ob du Anspruch auf Wohngeld hast. Viele Städte bieten kostenlose Beratungsstellen, oder du kannst dich beim Studierendenwerk informieren.
Mehr Infos zur Höhe des Wohngelds findest du hier.
Hier gibt es Informationen zu den Voraussetzungen.
Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch ein Stipendium. Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung, die du nicht zurückzahlen musst. Es gibt sie von Stiftungen, Unternehmen, Hochschulen oder dem Staat. Mit einem Stipendium bekommst du monatlich Geld, manchmal auch Zuschüsse für Bücher oder Reisen. Viele Stipendien werden an Studierende vergeben, die gute Leistungen, soziales Engagement oder einen besonderen persönlichen Hintergrund haben. Es gibt auch Stipendien speziell für Studierende aus bildungsfernen Familien.
Auf Plattformen wie myStipendium oder e-fellows kannst du eine personalisierte Suche nach Stipendien vornehmen. Oft braucht man ein Motivationsschreiben und Empfehlungen, aber es lohnt sich!
In Deutschland gibt es mehr als 3.200 Stipendiengeber:innen. Als Beispiele seien genannt das Deutschlandstipendium, welches zur einen Hälfte vom Bund getragen wird und zur anderen von privaten Stifter:innen, sowie die Stipendien des Deutsch Akademischen Austauschdienst speziell für Auslandsaufenthalte. Am bekanntesten ist wohl die Förderung durch eines der 13 großen Begabtenförderungswerke. Viele dieser Stiftungen sind partei- oder konfessionsnah. Darunter fallen:
die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)
die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP-nah)
die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah)
die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen-nah)
die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah)
die Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE-nah)
Vereinzelt vergeben auch Kanzleien Stipendien. Dabei kann der Semesterbeitrag übernommen werden oder es wird Geld für Lernmaterialien zur Verfügung gestellt.
Neben der finanziellen Förderung ist das Programm der Stipendienwerke auch mit einer ideellen Förderung verbunden. Die finanzielle Förderung ist die direkte, monetäre Unterstützung. Hierbei geht es darum, dass du Geld bekommst, das du für deinen Lebensunterhalt, deine Studiengebühren, Materialkosten oder ähnliche Ausgaben verwenden kannst. Die ideelle Förderung ist eine Unterstützung, die über das rein finanzielle hinausgeht. Sie richtet sich eher auf die individuelle Entwicklung und Karriereförderung der Stipendiaten. Bei der ideellen Förderung geht es also darum, dir zusätzliche Chancen zu eröffnen, die dich persönlich und fachlich weiterbringen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Mentoring und Coaching: Viele Stipendiengeber bieten dir einen persönlichen Mentor oder Coach, der dir bei der Berufsorientierung, der Karriereplanung oder bei fachlichen Herausforderungen hilft.
Netzwerk und Veranstaltungen: Stipendiaten erhalten Zugang zu einem starken Netzwerk von Alumni, anderen Stipendiaten und Experten. Außerdem gibt es oft Events, Workshops oder Seminare, die dir bei der Berufsvorbereitung, dem Wissenstransfer und dem Persönlichkeitswachstum helfen.
Praktika und Kontakte: Ideelle Förderung kann auch durch die Vermittlung von Praktikumsplätzen, Berufsprojekten oder Kooperationsmöglichkeiten mit Unternehmen bestehen, um die berufliche Entwicklung zu fördern.
Fachliche und persönliche Weiterentwicklung: Manche Stipendiengeber organisieren Fachkonferenzen oder bieten Forschungsmöglichkeiten, um dich in deinem akademischen Werdegang zu unterstützen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch Stipendien hängt von verschiedenen Faktoren ab. Große Stipendienwerke bieten eine pauschale Studienkostenhilfe von etwa 300 Euro zusätzlich zu einem Grundstipendium, das sich nach deinem Einkommen und Vermögen sowie dem deiner Eltern richtet. Das Grundstipendium kann bis zu 752 Euro pro Monat betragen (Stand 2021). Wenn du diese Förderung erhältst, kannst du allerdings kein BAföG zusätzlich bekommen. Es gibt jedoch noch zusätzliche Leistungen, wie eine Familienzulage und Beiträge zu Versicherungen.
In der Regel bekommst du eine Förderung für ein Jahr bzw. zwei Semester.
Bei der Wirtschaftskanzlei Goerg zum Beispiel umfassen Stipendien neben einem ein-jährigen Stipendien in Höhe von 500 EURO im Monat und einem einmaligen Ausbildungsbudget von 600 Euro auch einen Jahreszugang für das Repetitorium Jura-Online. Latham & Watkins bietet Stipendien für Jura Intensiv an.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass für deine Stipendiumsbewerbung ein Motivationsschreiben, ein Gutachten von einem/r deiner Professor:innen oder Lehrer:innen, Zeugnisse und Leistungsnachweise, deinen Lebenslauf, deine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Hochschulzulassung, Nachweise über soziales Engagement und eine Passkopie eingereicht werden müssen. Bei vielen Stipendienwerken kannst du dich zweimal im Jahr bewerben.
Erkundige dich aber auch, ob die jeweiligen Förderwerke, die dich interessieren, eigene Voraussetzungen für die Bewerbungen aufstellen. Besondere Voraussetzung kann zum Beispiel sein, dass dein Studium noch nicht so weit fortgeschritten sein darf. Bei anderen Förderungsanbietern kann es hingegen auch nur erforderlich sein, ein Motivationsschreiben, der Lebenslauf und deine Zeugnisse einzureichen.
Für einige Stipendien benötigst du ein Empfehlungsschreiben von einem/r deiner Professor:innen. Darum solltest du dich früh genug kümmern. Wenn du dir unsicher bist, wie du so ein Empfehlungsschreiben erhalten kannst, hier ein paar Tipps:
Trete an Professor:innen heran, denen du bisher in Vorlesungen oder Seminaren durch Leistung aufgefallen bist, zum Beispiel durch gute Mitarbeit oder Noten in Klausuren oder Hausarbeiten.
Falls du als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl gearbeitet hast, frage deine/n Vorgesetze/n. Solltest du dich vor Antritt des Studiums auf ein Stipendium bewerben und gerade deinen Schulabschluss gemacht haben, kannst du auch ein Empfehlungsschreiben von einem/r deiner Lehrer:innen einholen. Es gilt das gleiche Prinzip: Wähle Lehrkräfte aus, die dich in Fächern unterrichtet haben, in denen du gut warst.
Ein Studienkredit kann helfen, wenn BAföG und andere Hilfen nicht ausreichen. Die bekanntesten Kredite sind der KfW-Studienkredit und die Angebote von Banken. Du bekommst monatlich einen festen Betrag, den du erst nach dem Studium mit Zinsen zurückzahlen musst. Wichtig ist, die Konditionen genau zu vergleichen.
Weitere Informationen zu zinsgünstigen Krediten findest du hier.
Studienkredite können eine wichtige Unterstützung sein, wenn es um die Finanzierung des Studiums geht. Sie bieten dir die Möglichkeit, die Studienkosten zu leihen, um so deinen Lebensunterhalt oder Studiengebühren zu decken. Bei Studienkrediten gibt es jedoch verschiedene Aspekte, die du unbedingt beachten solltest, z. B. Zinsen, Rückzahlungsfristen und Bedingungen. In Deutschland gibt es mehrere Anbieter von Studienkrediten, die unterschiedliche Modelle und Konditionen anbieten. Hier sind die bekanntesten:
1. BAföG
Obwohl BAföG grundsätzlich ein Zuschuss ist, handelt es sich bei einem Teil des BAföG um ein Darlehen, das nach dem Studium zurückgezahlt werden muss. Die Konditionen sind wie folgt:
Rückzahlung: Ab dem 5. Jahr nach dem Ende des Studiums muss zurückgezahlt werden.
Zinsfreie Rückzahlung: Für den ersten Teil des Darlehens (ca. 10.000 Euro) ist die Rückzahlung zinsfrei.
Rückzahlungsbetrag: Maximal musst du ca. 10.000 Euro (bei maximaler Förderung) zurückzahlen.
Rückzahlungsbeginn: 5 Jahre nach Studienabschluss.
Ratenhöhe: Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von ca. 130 Euro bis 250 Euro, je nach Einkommen.
2. Studienkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Der KfW-Studienkredit ist ein staatlich geförderter Kredit und bietet eine flexible Finanzierungsmöglichkeit für Studierende. Er wird auch als Studienfinanzierungskredit bezeichnet. Die Konditionen sind wie folgt:
Kreditbetrag: Du kannst zwischen 100 und 650 Euro monatlich erhalten (je nach Bedarf).
Zinsen: Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an der KfW-Darlehensrate. Der Zinssatz liegt aktuell (2023) bei etwa 1,35% (diesen Wert kannst du regelmäßig auf der KfW-Website nachprüfen).
Auszahlung: Der Kredit wird monatlich ausgezahlt.
Beginn der Rückzahlung: Der Rückzahlungszeitraum beginnt frühestens 6 Monate nach dem Ende des Studiums.
Rückzahlung: Du musst innerhalb von 25 Jahren zurückzahlen. Die Höhe der Raten ist flexibel, aber mindestens 120 Euro pro Monat.
Zinsbindung: Die Zinssätze sind während der gesamten Laufzeit des Kredits fixiert.
3. Bildungskredit der KfW
Der Bildungskredit der KfW wird nicht direkt für das Studium als solches vergeben, sondern speziell zur Finanzierung von Studiengebühren, Kursen oder Weiterbildung. Im Folgenden die Konditionen:
Kreditbetrag: Du kannst zwischen 100 und 300 Euro monatlich erhalten.
Zinsen: Der Zinssatz liegt bei etwa 0,85% (Stand 2023), und die Rückzahlung ist zinsgünstiger als bei vielen anderen Krediten.
Rückzahlung: Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung.
Rückzahlungsfrist: Insgesamt kannst du bis zu 20 Jahre Zeit haben, um den Kredit zurückzuzahlen.
Zinsbindung: Der Zinssatz ist während der gesamten Laufzeit fixiert.
4. Studienkredit der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank bietet ebenfalls einen Studienkredit an, der zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Studiums genutzt werden kann.
5. Private Studienkredite vergleichen
Auf Plattformen wie Smava oder Check24 kannst du Studienkredite von verschiedenen privaten Banken vergleichen. Die Zinsen und Konditionen variieren je nach Anbieter.
1. Zinsen:
Variabel oder fest: Die Zinssätze können entweder fest oder variabel sein. Bei variablen Zinssätzen ändert sich der Zins während der Laufzeit. Achte also darauf, dass du bei einem variablen Zinssatz mögliche Zinserhöhungen im Verlauf des Kredits einplanst. Beachte außerdem, dass staatlich geförderte Kredite wie der KfW-Studienkredit häufig mit sehr günstigen Zinsen ausgestattet sind, da der Staat einen Teil des Risikos übernimmt.
2. Rückzahlung und Fristen:
Beginn der Rückzahlung: Bei den meisten Studienkrediten beginnt die Rückzahlung nach dem Ende des Studiums und einer gewissen Karenzzeit (z. B. 6 Monate nach Studienabschluss).
Rückzahlungsdauer: Studienkredite haben oft eine lange Rückzahlungsfrist von bis zu 10 oder sogar 25 Jahren.
Flexibilität bei der Rückzahlung: Einige Kredite bieten die Möglichkeit, die Ratenhöhe flexibel zu gestalten, z. B. je nach Einkommen. Andere haben festgelegte Mindestbeträge, die du zahlen musst.
3. Kreditbetrag:
Der Betrag, den du leihen kannst, variiert je nach Anbieter und Bedarf. Achte darauf, nur so viel zu leihen, wie du tatsächlich brauchst, um Zinsen und Schulden in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
4. Rückzahlungsbeginn:
Achte darauf, dass die Rückzahlung nicht zu früh beginnt und du auch noch Zeit hast, nach dem Studium eine feste Anstellung zu finden, um die Raten zu zahlen.
5. Ratenhöhe und Sondertilgungen:
Viele Anbieter ermöglichen dir, Sondertilgungen vorzunehmen, um den Kredit schneller abzubezahlen. Dies kann dir helfen, Zinskosten zu sparen, wenn du während oder nach dem Studium die Möglichkeit hast, größere Summen zurückzuzahlen.
In finanziellen Notlagen kannst du dich an das Studierendenwerk oder die Sozialberatung deiner Hochschule wenden. Es gibt oft Notfallfonds, zinslose Darlehen oder Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum. Auch ein Gespräch mit der BAföG-Beratung kann helfen, beispielsweise wenn du zusätzliches Geld brauchst.
Ein Budgetplan hilft dir, deine Einnahmen (z.B. BAföG, Job) und Ausgaben (z.B. Miete, Essen) zu kontrollieren. Du kannst Apps wie BudgetBakers, Finanzguru oder einfache Tabellen nutzen. Wichtig ist, feste Beträge für Essen, Freizeit und Notfälle einzuplanen. So vermeidest du Schulden und hast immer den Überblick.
Hier findest Du einen kostenlosen Service von der Sparkasse: Web-Budgetplaner - Beratungsdienst Geld und Haushalt.
Einen passenden Job zu finden, kann herausfordernd sein – besonders, wenn du wenig Kontakte hast oder unsicher bist, wo du suchen sollst. Hier sind konkrete Tipps, wie du als Jurastudierende:r erfolgreich einen Job findest:
1. Nutze die Ressourcen deiner Uni
Karrierezentrum
Die meisten Unis haben ein Karriere- oder Beratungszentrum, das dir bei der Jobsuche hilft. Dort findest du auch Stellenanzeigen für studentische Hilfskräfte oder Werkstudentenstellen.
Jobbörsen an der Fakultät
Achte auf Aushänge und E-Mails deiner juristischen Fakultät. Oft suchen Professor:innen studentische Hilfskräfte die bei Recherchen, Korrekturen oder organisatorischen Aufgaben unterstützen.
2. Online-Jobportale für Studierende
Plattformen wie Jobmensa, Stepstone oder Unicum bieten viele Nebenjobs für Studierende an, darunter auch juristische Stellen. Für juristische Jobs gibt es spezialisierte Portale wie TalentRocket oder LegalCareers.
3. Netzwerke und Kontakte aufbauen
Messen und Veranstaltungen: Besuche Jobmessen und Veranstaltungen von Kanzleien oder Unternehmen, die an deiner Uni stattfinden. Hier kannst du dich informieren und Kontakte knüpfen.
Alumni-Netzwerke: Manche Hochschulen haben Netzwerke ehemaliger Studierender, die dir Tipps oder sogar Jobangebote geben können.
LinkedIn: Erstelle ein Profil und vernetze dich mit Kanzleien, Unternehmen und Professor:innen. Hier werden auch oft Jobs gepostet.
4. Bewerbungen an Kanzleien und Behörden
Viele Kanzleien und Rechtsabteilungen großer Unternehmen suchen Werkstudierende für Recherche, Schriftsatzvorbereitungen oder organisatorische Aufgaben. Auch Behörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsstellen bieten Jobs an.
Tipp: Du musst nicht warten, bis ein Job ausgeschrieben ist. Eine Initiativbewerbung mit einem kurzen Anschreiben kann oft erfolgreich sein!
5. Beratung durch das Studierendenwerk
Das Studierendenwerk bietet dir oft kostenlose Jobberatung und Zugang zu Stellenbörsen. Hier kannst du auch Unterstützung bei Bewerbungen bekommen, wenn du nicht weißt, wie ein Lebenslauf oder ein Anschreiben aussehen soll.
6. Nebenjobs außerhalb der Juristerei
Wenn du keinen juristischen Job findest oder einfach eine Abwechslung vom Jura-Studium suchst, kannst du andere Tätigkeiten wie Kellnern, Nachhilfe geben oder Arbeiten im Einzelhandel in Betracht ziehen. Solche Jobs lassen sich oft gut mit dem Studium vereinbaren und sind in der Regel leicht zu finden. Jede Form von Arbeitserfahrung wird geschätzt und kann wertvoll sein. Auch wenn Kellnern keine juristische Tätigkeit ist, bietet es dir die Möglichkeit, den Umgang mit unterschiedlichsten Menschen und Charakteren zu trainieren – eine Fähigkeit, die dir später auch in juristischen Berufen zugutekommen kann.
7. So wirst du aktiv
Erstelle ein einfaches Anschreiben und bringe deinen Lebenslauf auf den neuesten Stand. Bewirb dich auf viele Stellen – gerade bei juristischen Jobs ist der Einstieg oft schwierig, aber mit Übung und Beharrlichkeit wirst du besser. Sei offen für kleinere Kanzleien oder Nebenjobs, um erste Erfahrungen zu sammeln. Solche Kontakte können dir später Türen öffnen, und du wirst in kleineren Teams oft vielseitig eingesetzt.
Du bist mit dieser Herausforderung nicht allein. Zögere nicht, Hilfe bei der Jobsuche in Anspruch zu nehmen, etwa von deiner Uni, dem Studierendenwerk oder Beratungsstellen. Häufig gibt es Menschen, die gezielt Studierende wie dich unterstützen und fördern möchten.
Die Preise der kommerziellen Jura Repetitorien können je nach Anbieter variieren. Die Preise für die Grundkurse liegen im Durchschnitt bei 2.000 – 2.800 Euro im Jahr. Optional kannst du Klausuren- und Crashkurse hinzubuchen. Beachte auch, dass einige Repetitorien die Lernmaterialien wie Skripte und Übungsaufgaben extra berechnen und dafür nochmal 200-300 EURO verlangen. Im Foglenden findest du die Preislisten von einigen der bekanntesten kommerziellen Repetitorien (Stand 2025):
Kiss Academy (auch Ratenzahlung möglich)
Hemmer *hier stehen die Kosten auf dem Anmeldeformular (auch Ratenzahlung möglich)
Jura Intensiv (auch Ratenzahlung möglich)
Angesichts der hohen Kosten für ein kommerzielles Jura-Repetitorium kann die Finanzierung eine Herausforderung sein. Neben der Möglichkeit, während des Repetitoriums zu arbeiten, kannst du auch nach Kanzleien suchen, die Stipendien für das Repetitorium vergeben oder den Zugang zu kommerziellen Repetitorien finanzieren. Die Wirtschaftskanzlei Goerg beispielsweise bietet Stipendien an, die ein monatliches Fördergeld von 500 Euro über ein Jahr, ein einmaliges Ausbildungsbudget von 600 Euro sowie einen Jahreszugang zum Repetitorium Jura-Online umfassen. Latham & Watkins wiederum vergibt Stipendien für das Repetitorium Jura Intensiv.